Entsprechend den „Leitgrundsätzen für die Auswahl von Vorhaben“ im Operationellen Programm (OP) für den ESF in Berlin für die Förderperiode 2014 – 2020 (genehmigt am 09.12.2014 durch die EU-Kommission) erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte durch Zentraleinrichtungen.
In Berlin bestehen zwei Zentraleinrichtungen, die per Ausschreibung ermittelt und beauftragt wurden.
Die EFG GmbH ist tätig für folgende Senatsverwaltungen:
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Förderinstrumente 2, 9, 15, 16, 17
- Senatskanzlei inkl. Wissenschaft und Forschung – Förderinstrument 6
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Förderinstrumente 3 + 5
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Förderinstrument 10
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Förderinstrumente 11 + 12
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Förderinstrument 22 (FÖJ)
- Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Förderinstrumente 23 (FSJ) + 4
Die zgs consult GmbH ist tätig für folgende Senatsverwaltungen:
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Förderinstrumente 8, 13, 14, 18, 19A, 19B, 20A, 20B und 21
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Förderinstrumente 1 und 7
In Berlin stehen aus dem ESF rund 215 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Förderschwerpunkte sind:
- Nachhaltige Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität
- Eingliederung, Chancengleichheit und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
- Bildung und lebenslanges Lernen
Eine Zusammenfassung zum OP 2014-2020 des Landes Berlin finden Sie in dieser Reportage aus dem Europamagazin PUNKT 125.