Entsprechend den „Leitgrundsätzen für die Auswahl von Vorhaben“ im Operationellen Programm (OP) für die ESF-Förderperiode 2014-2020 des Landes Berlin erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine Zentraleinrichtung. Die damit per Ausschreibung ermittelte und beauftragte Zentraleinrichtung wurde am 10.06.2015 in Berlin gegründet und trägt den Namen EFG Europäisches Fördermanagement GmbH.
Die EFG GmbH ist tätig für folgende Senatsverwaltungen:
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Förderinstrumente 2, 9a, 15, 16, 17
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Förderinstrumente 3, 5
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Förderinstrument 10
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Förderinstrument 11, 12
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Förderinstrument 22
- Senatsverwaltung für Kultur und Europa– Förderinstrument 4, 23
- Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung – Förderinstrument 9b
- Der Regierende Bürgermeister / Senatskanzlei inkl. Wissenschaft und Forschung– Förderinstrument 6
(Hinweis: Die ESF-Förderinstrumente 1, 7, 8, 13, 14, 18, 19, 20 und 21 werden nicht von der EFG GmbH umgesetzt und sind deshalb hier nicht aufgeführt.)
Als Verfahren für die Auswahl von Projekten kommen öffentliche Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren zur Anwendung. Grundlage dieser Verfahren sind gemäß OP für den ESF Berlin Leistungsbeschreibungen und transparente Bewertungssysteme. Die Kriterien für die Auswahl eines Projektes werden in den Leistungsbeschreibungen zu den Ausschreibungen bzw. den Projektaufrufen (bei Wettbewerbsverfahren mit anschließender Zuwendung) veröffentlicht.
Mit den Fachstellen der o.g. Senatsverwaltungen werden die Förder- und Leistungsziele erarbeitet.